Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat die gesetzlich definierte Aufgabe, Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität dabei zu beraten und zu unterstützen. (gem. § 42 (1) UG 2002).
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) ist Anlaufstelle für alle Angehörigen der Medizinischen Universität Wien und ist unabhängig und weisungsfrei.
Bedienstete bzw. Studierende können sich in Problemsituationen an jedes Mitglied des AKG oder das AKG-Büro wenden, dabei hat Diskretion und Wahrung der Verschwiegenheit - immer in Abstimmung mit den Betroffenen - höchste Priorität für die Mitglieder.
Der AKG setzt bei Beschwerden sämtliche Schritte und Maßnahmen nur nach Absprache und Genehmigung mit den Betroffenen. Bei begründetem Verdacht einer Ungleichbehandlung besteht auch das Recht, Einspruch gegen die Entscheidung bei der Schiedskommission zu erheben.
Der AKG legt Wert darauf, dass Gleichstellung und Frauenförderung ihren adäquaten Niederschlag in strukturbezogenen Entscheidungsprozessen, Personalpolitik, Klinik, Forschung und Lehre sowie in den Zielvereinbarungen finden. Zur Umsetzung dieses Gesetzesauftrags wurde der Frauenförderungsplan und Gleichstellungsplan erstellt und überarbeitet, welcher vom Senat der Medizinischen Universität approbiert wurde und somit Teil der Satzung ist.
Die Mitglieder des Arbeitskreises kommen den darin festgelegten Aufgaben in Kooperation mit dem Rektorat sowie den Stabstellen und Einrichtungen der zentralen Verwaltung nach.