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Studierende

Förderungen

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums an der MedUni Wien.

ERASMUS+ Förderungen für Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland

Studierende, die im Rahmen von Erasmus+ einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt absolvieren, erhalten neben dem Erlass der Studiengebühren im Ausland einen Erasmus+ Zuschuss. Es handelt sich dabei um ein Teilstipendium zur Abdeckung der Mehrkosten im Ausland.
Chancengerechtigkeit und Umweltfreundlichkeit sind zentrale Anliegen im Erasmus+ Programm. Studierende mit geringeren Chancen, dazu zählen Studierende mit Kind(ern), Studierende mit Behinderung sowie Studierende mit chronischer Krankheit, erhalten eine zusätzliche monatliche Förderung. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch die Erstattung von tatsächlichen Kosten für besondere Bedürfnisse beantragt werden. Die Verwendung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wird mit erhöhten Pauschalsätzen gefördert.

Voraussetzung zur Auszahlung des ERASMUS-Mobilitätszuschusses ist die Registrierung in Mobility-Online sowie die Unterzeichnung und fristgerechte Übermittlung einer schriftlichen Zuschussvereinbarung ("ERASMUS+ Grant Agreement") mit der MedUni Wien. Studierende erhalten das Grant Agreement frühestens 30 Tage vor Beginn des Auslandsaufenthaltes.

  • 70 % des tagesgenau vor Antritt berechneten Gesamtzuschusses werden zu Beginn des Aufenthalts ausbezahlt.
  • Die restlichen 30 % des Zuschusses bzw. der sich nach der tagesgenauen Abrechnung ergebende aliquote Anteil werden nach Beendigung des Auslandsaufenthalts und nach Einreichung der Abschlussunterlagen ausbezahlt.

€ 250 pro Monat während des Auslandsstudiums oder Auslandspraktikums für

  • Studierende mit Behinderung
  • Studierende mit chronischen Krankheiten, wenn durch die Krankheit während des Auslandsaufenthalts ein finanzieller Mehraufwand entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
  • Studierende mit Kind(ern), die das Kind/die Kinder auf den Erasmus+ Aufenthalt mitnehmen.

Bekanntgabe und Nachweise:

  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit: Die Antragstellung findet über Mobility-Online statt. Ein Behindertenpass bzw. ein ärztliches Attest muss vor Beginn des Auslandsaufenthaltes hochgeladen werden.

  • Studierende, mit Kind(ern), die das Kind/die Kinder auf den Erasmus+ Aufenthalt mitnehmen: Die Antragstellung findet über Mobility-Online statt. Folgende Unterlagen müssen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes hochladen werden: Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder, Meldebestätigung des:der Studierenden und die Meldebestätigung(en) des Kindes/der Kinder. Bei Rückkehr ist es erforderlich, dass Sie Nachweise über den tatsächlichen Aufenthalt des Kindes/ der Kinder im Gastland vorlegen, wie etwa Meldebestätigung oder Bestätigung des Kindergartens/der Schule.

Für Erasmus+ Teilnehmende mit geringeren Chancen, insbesondere Personen mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen soll ein Erasmus+ Aufenthalt ohne zusätzliche finanzielle Belastung möglich sein.

Sollte das Fewer Opportunities Top-up für die höheren Kosten im Ausland nicht ausreichen oder zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit einer bestimmten persönlichen Situation, die nicht für den Bezug des Top-up Fewer opportunities berechtigt (bspw. Betreuungspflichten für betreuungspflichtige Kinder oder sonstige Angehörige, die nicht mit ins Ausland genommen werden können), im Rahmen des ERASMUS+ Aufenthaltes anfallen, kann ein Antrag auf Inklusionsunterstützung gestellt werden.​

Inklusionsunterstützung wird auf Basis von Echtkosten gewährt.​ Für diese Echtkosten muss es eine offizielle Rechnung geben.

Zusätzliche Kosten können nur vor dem Erasmus+ Aufenthalt beantragt werden. Dazu ist eine Analyse des Bedarfs und eine realistische Kosteneinschätzung notwendig. Bitte planen Sie aus diesen Gründen eine entsprechende Vorlaufzeit und wenden Sie sich bei Interesse an Inklusionsunterstützung ehestmöglich, spätestens jedoch 12 Wochen vor Ihrem Aufenthaltsbeginn ans International Office.

Dem Antrag sind entsprechende Nachweise,​ sowie eine genaue Aufstellung der erwarteten erhöhten Kosten,​ beizulegen.​ Nach dem Aufenthalt wird die Förderung nach tatsächlich angefallenen Kosten anhand von Belegen abgerechnet.​

Vorbereitung – Beantragung Inklusionsunterstützung:

  • Zögern Sie nicht, jederzeit (auch bereits vor der Entscheidung für die Bewerbung zum ERASMUS-Programm) Ihre persönliche Situation dem International Office in einem vertraulichen Gespräch zu schildern und die Möglichkeit auf eine zusätzliche Förderung überprüfen zu lassen.
  • Überlegen Sie, was Ihre individuellen Bedürfnisse während des Auslandsaufenthalts sind. Brauchen Sie eine adaptierte Unterkunft, bestimmte Hilfsmittel, adaptierte Lernmaterialien, medizinische Betreuung, eine Begleitperson, einen vorbereitenden Besuch?
  • Wenden Sie sich an Ihre Gastinstitution um Information und recherchieren Sie die verfügbaren Unterstützungsangebote auf https://inclusivemobility.eu/.

Nähere Details und Praxisbeispiele für Inklusionsunterstützung finden Sie im Steckbrief Inklusionsunterstützung.

Bis inklusive Vertragsjahr 2023: € 50 Green Travel Top-up und bis zu 4 zusätzliche Fördertage1.

Ab dem Vertragsjahr 2024 gibt es ein einmaliger Reisekostenzuschuss für alle Mobilitätsarten. Der Betrag variiert je nach Verkehrsmittel und Distanz. Für eine umweltfreundliche An- und Rückreise werden Studierende höhere Reisekostensätze und bis zu 6 zusätzliche Fördertage2 zugesprochen. Hierzu zählt die An- und Abreise per Bus, Bahn, Carpooling oder Fahrrad. Bitte beachten Sie, dass seitens des Erasmus+ Programms erwartet wird, dass Reisen zu nahen Partneruniversitäten (<500km) umweltfreundlich zurückgelegt werden. 

Bekanntgabe und Nachweise:
Studierende, die sich für eine umweltfreundliche An- und Abreise (mehr als 50% der Gesamtstrecke) an den Studien-/Praktikumsort entscheiden, können die Green Travel Förderung erhalten. Hierzu zählt die Reise per Bahn, Bus, Fahrrad oder Fahrgemeinschaft. Die Antragsstellung findet vor Beginn des Auslandsaufenthalts über Mobility-Online statt. Als Dokumentation für umweltfreundliches Reisen wird eine ehrenwörtliche Erklärung abgegeben. Sämtliche Belege und Nachweise (Reisebelege, Rechnungen etc.) müssen aufbewahrt und nach Aufforderung umgehend eingereicht werden.

1) <999km - 2 Fördertage/ ab 1000km - 4 Fördertage
2) <500km - 2 Fördertage/ 500-999km - 4 Fördertage/ ab 1000km - 6 Fördertage

Bitte beachten Sie, dass ein Erasmus+ Stipendium nicht mit anderen Auslandsstipendien, die vom BMBWF oder andere Bundesstellen direkt finanziert werden, kombinierbar ist; ebensowenig mit anderen Zuschüssen aus Mitteln der EU (z.B. Joint Master Degree Förderung).

Der Doppelbezug von Erasmus+ Mobilitätszuschuss und Studienbeihilfe ist zulässig. Bezieher:innen von Studienbeihilfe können direkt bei der Stipendienstelle die Beihilfe für ein Auslandsstudium beantragen.

Mobilitätszuschuss Kooperationen

Für die Mobilität im Rahmen von Kooperationen kann von der MedUni Wien ein Mobilitätszuschuss in Höhe von € 500 pro Auslandstertial bzw. Monat (Stand 2023/24) gewährt werden. Die Fördermöglichkeit hängt von der budgetären Bedeckbarkeit und der Antragslage ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt im Nachhinein nach Abgabe der Abschlussunterlagen und im Zuge der Anerkennung der Auslandsstudienleistungen.

Sprachkostenzuschuss

Vorbereitende Sprachkurse (entweder in Österreich oder im Zielland) für Outgoings im Rahmen von ERASMUS+,SEMP und Kooperationen können bis zu einer Höhe von max. € 450 von der MedUni Wien bezuschusst werden. Die Gewährung des Zuschusses hängt von der budgetären Bedeckbarkeit und der Antragslage ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein im Zuge der Anerkennung des Auslandsaufenthaltes durch das International Office gegen Vorlage der Sprachkursrechnung samt Zahlungsbestätigung sowie der Kursteilnahmebestätigung in Kopie.

Free Mover

Bitte beachten Sie, dass für selbstorganisierte Auslandsaufenthalte als Free Mover keine Bezuschussung durch die MedUni Wien möglich ist.

Sonstige Förderungen

Zusätzlich gibt es weitere, von externen Stellen vergebene Stipendien zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten. Die Palette von Fördergebern reicht von internationalen Organisationen, nationalen Regierungen im In- und Ausland, Landesregierungen und Stadtverwaltungen bis hin zu privaten Stiftungen, Vereinen und Unternehmen. Für die Suche empfehlen wir grants.at, die Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung des OeAD-GmbH.